Cookie Consent by PrivacyPolicies.com Anwalt Erbrecht Hamburg. Anwälte für Erbrecht in Hamburg-Wandsbek. Testament, Erbrecht, Pflichtteil, Anfechtung

Anwalt Erbrecht Hamburg

Ihre Anwälte für Erbrecht Hamburg

Die Anwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht Dr. Rumpke, Kaden & Collegen ist eine in der Hansestadt Hamburg tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Wandsbek.

Sitz unserer Sozietät in Wandsbek

Wesentlicher erbrechtlicher Schwerpunkt ist die Betreuung von Mandantinnen und Mandanten bei Fragen rund um Testament und Pflichtteil.

Wir berücksichtigen die verschiedenen erbrechtlichen Punkte in Ihrem konkreten Fall. Von der Beantragung des Erbscheins, über eventuelle Ausschlagungsmöglichkeiten bis hin zu dem Ihnen konkret zustehenden Erbteil und die Möglichkeit von Testamentsanfechtung - wir helfen Ihnen bei all diesen und vielen weiteren erbrechtlichen Fragen mit anwaltlichem Rat weiter.

 

Fachanwältin für Erbrecht Dr. Rumpke

Ihre Ansprechpartnerin im Erbrecht, Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Rumpke, hat bereits im Jahre 2013 den theoretischen Teil des Kurses Fachanwalt für Erbrecht absolviert. Der Titel Fachanwalt für Erbrecht, welchen Frau Dr. Rumpke trägt, gehört zu den eher selten vergebenen Fachanwaltsbezeichnungen. So gab es Ende 2015 in Hamburg nur 42 Fachanwälte für Erbrecht. Dabei gab es zu diesem Zeitpunkt eine Zahl von knapp 2.000 Fachanwälten in Hamburg. Als Fachanwältin für Erbrecht bildet sich Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Rumpke regelmäßig auf Fachseminaren fort. Auch Frau Rechtsanwältin Lindemann hat bereits erfolgreich den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses für Erbrecht absolviert.

 

Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Frau Dr. Rumpke ist über ihre Qualifikation als Fachanwältin für Erbrecht hinaus auch eine zertifizierte Testamentsvollstreckerin. Unter einem Testamentsvollstrecker versteht man üblicher Weise eine vom Erblasser ernannte Person, die letztwillige Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.

Als ausgebildete und geprüfte Testamentsvollstreckerin ist Frau Dr. Rumpke durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) ausgebildete und geprüfte Testamentsvollstreckerin und wird in der Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV geführt, die allen Nachlassgerichten in Deutschland vorliegt.

 

Testament - braucht man das?

Immer wieder kommen Mandanten zu einem Anwalt für Erbrecht und möchten wissen, ob es sinnvoll ist, ein Testament zu errichten.

Testamentserrichtung

Ein Testament dient dazu, den "letzten Willen" eines Menschen zu regeln. Rechtlich spricht man von einer Verfügung von Todeswegen, welche den Erbfall regeln soll. Es gibt einige Gründe, die für die Errichtung eines Testaments sprechen. Wenn Sie kein Testament hinterlassen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Diese richtet sich nach den §§ 1922 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Häufig wünscht aber z.B. ein kinderloser Erblasser es nicht, dass etwa Tanten und Onkel etwas von dem Erbe abbekommen sollen. Auch wenn der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin bedacht werden soll, mit der man nicht verheiratet ist, sollte man ein Testament errichten. Allgemein ist es stets ein guter Grund mittels eines Testaments Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Denn leider kommt es immer wieder vor, dass sich die künftigen Erben zu streiten drohen. Hier kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Erbrecht hilfreich zur Seite stehen.

Wenn Sie mehr über das Thema Testament erfahren möchten, dann finden Sie Informationen hierzu in unserer Rubrik "Testament".

 

Hamburg - Anwälte für Erbrecht an 3 Standorten

Standorte Hamburg

Neben unserem Hauptsitz in Hamburg-Wandsbek (Schloßstraße 102, 22041 Hamburg) finden Sie die Anwälte für Erbrecht auch noch an dem Standort Hamburg-Nord (Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg) und dem Standort Hamburg-Ottensen (Planckstraße 13, 22765 Hamburg).

Wie Sie die Standorte der Rechtsanwälte für Erbrecht Hamburg finden, erfahren Sie hier.

 

Beratungstermin unkompliziert

Bei dem Themen Erben und Vererben sollten Sie bedacht vorgehen. Notwendige Schritte lassen sich am einfachsten in einer persönlichen Erstberatung mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht abklären. Rufen Sie uns einfach an unter der

040 65 03 39 38

und vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin mit uns. Sie können auch gerne eine Email zukommen lassen, wenn Sie einen Termin mit einem Anwalt für Erbrecht wünschen. Zumeist bekommen Sie daraufhin innerhalb eines Tages eine Antwort bezüglich Ihrer Terminanfrage. Termine zur anwaltlichen Erstberatung können neben unserem Standort in Wandsbek gerne auch für für die Räumlichkeiten in Ottensen, Hamburg-Nord (Flughafen) und in der City (Neuer Wall) vereinbart werden.

 

Weitere erbrechtliche Bereiche

Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Errichtung Ihres Testament mit anwaltlichem Rat weiter. Auch andere erbrechtliche Bereiche decken wir für Sie mit ab. So helfen wir Ihnen gerne auch dann, wenn Sie etwa wissen möchten, inwieweit Ihnen oder Ihren Verwandten ein Pflichtteil zusteht, wie Sie einen Erbschein beantragen, wie der Widerruf eines Testaments von statten geht oder wie eine Testamentsanfechtung abläuft. Auch bei dem Thema Erbvertrag stehen wir Ihnen gerne anwaltlich zur Seite. Rufen Sie uns hierfür einfach an!

 

Erbrecht Hamburg Aktuell

In unserem Blog Erbrecht Hamburg Aktuell möchten wir Anwälte für Erbrecht Sie gerne über Neuheiten aus dem Erbrecht informieren.

Neu: Sachverständigengutachten und Testierfähigkeit - Sachverständigengutachten zur Beurteilung der Testierfähigkeit muss von Facharzt für Psychiatrie erstellt werden! Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen eines Verstorbenen? Können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vererbt werden? Mehr dazu erfahren Sie hier.

Eine Übersicht zu "Erbrecht Hamburg Aktuell" finden Sie hier hier