Testament

Testamentserrichtung

Testament

Die Anwaltskanzlei für Erbrecht Dr. Rumpke, Kaden & Kollegen in Hamburg haben sich immer wieder mit Fragen rund um die Errichtung von Testamenten zu befassen. Das Testment soll den "letzten Willen" eines Menschen regeln. Man kann dabei zwischen einem "eigenhändigen Testament" und einem "öffentlichem Testament" unterscheiden:

 

Eigenhändiges Testament

Wenn Sie nicht möchten, dass die vom Gesetz vorgesehende Erbfolge eintreten soll, müssen Sie ein Testament errichten. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema "eigenhändiges Testament".

 

Öffentliches Testament

Es besteht neben dem eigenhändigen Testament auch die Möglichkeit, ein so genanntes "öffentliches Testament" zu errichten.

Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema "öffentliches Testament".

 

Berliner Testament

Viele haben schon von ihm gehört. Nur wenige wissen, was es genau damit auf sich hat: Das "Berliner Testament". Demnächst werden Sie hier mehr darüber erfahren.