Erbrecht

Erbrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Anwaltskanzlei Dr.Rumpke, Kaden & Kollegen in Hamburg ist das Erbrecht.

Unter dem Erbrecht versteht man im allgemeinen alle Vorschriften, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befasst.

 

Erbfall

Der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers ein. Zum Zeitpunkt des Todes geht der Nachlass als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über.

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Erbschein

Unter einem Erbschein versteht man eine öffentliche Urkunde, die für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt.

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Pflichtteil

Der Pflichtteil soll den nächsten Angehörigen des Erblassers - vor allem den Kindern und der ehegattin bzw. dem Ehegatten - eine Mindestbeteiligung am Nachlass sichern.

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Testament

Wenn man sicher gehen und die Erbfolge selber regeln will, dann sollte man ein Testament errichten. Dabei gibt es verschiedene Arten von Testamenten und es muss einiges bei der Errichtung beachtet werden.

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