Erbfall

Was bedeutet Erbfall?

Immer wieder kommen Mandnten zu einem Anwalt für Erbrecht und möchten wissen, wann genau der Erbfall eintritt.

Der Erbfall tritt ein, wenn eine Person gestorben ist. Mit dem Tod des Erblassers geht sein Vermögen, jedoch auch seine Schulden an den bzw. die Erben über. Sowohl das Vermögen als auch die Schulden bilden den sogenannten Nachlass.

Der Gesamthirntod gilt in Deutschland als Zeitpunkt des Todes. Der Erbfall tritt also dann ein, sobald bei einer Person keine Hirnströme mehr messbar sind. Zu diesem Zeitpunkt geht der Nachlass des Verstorbenen auf den bzw. die Erben über.

Der Zeitpunkt des Todes ist von besonderer Bedeutung insbesondere für die Berechnung der gesetzlichen Frist für die Ausschlagung der Erbschaft. Auch wenn der Nachlass des Erblassers automatisch an die Erben übergeht, haben die Erben die Möglichkeit, dass Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Tod des Erblassers auszuschlagen. Der Erbe bzw. die Erben müssen jedoch Kenntnis vom Tod des Erblassers haben.

Gilt eine Person als verschollen, so muss davon ausgegangen werden, dass diese Person verstorben ist. Es muss eine Todeserklärung erstellt werden. In dieser Erklärung ist der Todeszeitpunkt einzutragen, der nach § 9 Absatz 2 bzw. Absatz 3 Verschollenheitsgesetz ermittelt worden ist.

Wenn Sie Fragen zum Thema Erfall haben, können Sie sich gerne an die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rumpke, Kaden & Kollegen wenden.