Erbschein

Wozu dient der Erbschein?

Häufig möchten Mandanten von einem Anwalt für Erbrecht wissen, wozu eigentlich der sog. Erbschein dient. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher ein wenig Erläutern, wozu es einen Erbschein braucht.

Stirbt ein Erblasser, dann ist für berechtigte Dritte zunächst nicht klar, wer dessen Rechtsnachfolge als legitimer Erbe angetreten hat. Diese Unsicherheit im Rechtsverkehr soll ein Erbschein beseitigen.

Der Erbschein ist also ein amtliches Zeugnis in der Form einer öffentlichen Urkunde, welches für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen der Erbe unterliegt.

Damit man einen Erbschein erhält muss man zunächst die Erbschaft überhaupt annehmen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Erbschein haben, können Sie sich gerne an die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rumpke, Kaden & Kollegen wenden.