Können arbeitsrechtliche Ansprüche vererbt werden?

Können Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis vererbt werden?

Leider kann es vorkommen, dass ein arbeitender Mensch stirbt, lange bevor er in den wohlverdienten Ruhestand geht. Immer wieder kommen dann die Hinterbliebenen zu uns Anwälten für Erbrecht in Hamburg-Wandsbek und haben – neben vielen anderen erbrechtlichen Problemen – auch Fragen zu Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis des Verstorbenen: Was passiert mit den Ansprüchen des Verstorbenen aus dem Arbeitsverhältnis? Können diese vererbt werden? Wir möchten daher im Folgenden einen kurzen Überblick hierzu geben:

Ja, es ist tatsächlich so, dass Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis vererbt werden können. Schließlich geht nach der Vorschrift des § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über.

Wenn dem Erblasser also etwa noch Lohnansprüche gegen seinen Arbeitgeber zustanden, gehen diese grundsätzlich auf die Erben über. Das Gehalt des Verstorbenen bis zum Todestag muss der Arbeitgeber daher normalerweise an die Erben auszahlen. Gleiches gilt auch für Überstunden, die der Verstorbene geleistet hatte. In manchen Fällen kann es sogar sein, dass es vertragliche Regelungen gibt, nach denen der Arbeitgeber auch über den Tod seines Arbeitnehmers hinaus für eine gewisse Zeit das Gehalt an die Erben weiterzahlt.

Aber was passiert mit offenen Urlaubsansprüchen des verstorbenen Arbeitnehmers? Hier dürfte grundsätzlich folgendes gelten: Wenn der Arbeitnehmer ihm noch zustehenden Urlaub vor seinem Tode nicht mehr nehmen konnte, geht eine entsprechende finanzielle Abgeltung auf die Erben über.

Es ist auch der Übergang weiterer Ansprüche eines verstorbenen Arbeitnehmers auf dessen Erben denkbar. Dies könnten etwa Ansprüche bezüglich eines Wertguthabens auf einem Lebensarbeitszeitkonto sein.

Wenn Sie Fragen zum Thema Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis eines Verstorbenen haben, können Sie sich an die Anwälte für Erbrecht in Hamburg-Wandsbek wenden. Wir stehen Ihnen mit anwaltlichem Rat und Tat bei Ihren erbrechtlichen Problemen zur Seite. Wenn Sie darüber hinaus Fragen rund um das Arbeitsrecht haben, können Sie sich natürlich gerne auch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg wenden.