Testamentsvollstrecker

Testamentserrichtung

Was ist ein Testamentsvollstrecker

Die Anwaltskanzlei für Erbrecht Dr. Rumpke, Kaden & Kollegen in Hamburg möchte Ihnen im Folgenden erklären, was ein Testamentsvollstrecker ist.

 

Bei einem Testamentsvollstrecker handelt es sich üblicher Weise um eine vom Erblasser ernannte Person, die - häufig als Treuhänder - die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.

Die rechtlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Häufig wird die Person des Testamentsvollstreckers vom Erblasser in seinem Testament oder einem Erbvertrag (§ 2197 Abs. 1 BGB) benannt. Jedoch kann der Testamentsvollstrecker auch durch einen vom Erblasser ermächtigten Dritten (§ 2198 Abs. 1 BGB) oder auch vom Nachlassgericht aufgrund eines entsprechenden Ersuchens des Erblassers im Testament (§ 2200 Abs. 1 BGB) bestimmt werden.

Wenn ein Erblasser nichts Besonderes bestimmt hat, dann soll der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringen (§ 2203 BGB) und die Auseinandersetzung des Nachlasses betreiben (§ 2204 BGB). Solch einen Testamentsvollstrecker bezeichnet man dann als Abwicklungsvollstrecker. Ein Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker durch sein Testament auch weitere Aufgaben übertragen, etwa den Nachlass für eine bestimmte Zeit für den Erben zu verwalten (§ 2209 BGB). Dies nennt sich Dauertestamentsvollstreckung, den Testamentsvollstrecker nennt man dann Verwaltungsvollstrecker.

Als ausgebildete und geprüfte Testamentsvollstreckerin ist Frau Dr. Rumpke durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) ausgebildete und geprüfte Testamentsvollstreckerin und wird in der Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV geführt, die allen Nachlassgerichten in Deutschland vorliegt.

 

Wenn Sie noch Fragen zum Thema Testamentsvollstrecker haben, können Sie sich gerne an die zertifizierte Testamentsvollstreckerin Dr. Rumpke, Fachanwältin für Erbrecht in Hamburg, wenden.